Abrechnungsmöglichkeiten
Bei gesetzlich versicherten Patienten benötige ich zu Beginn jedes Behandlungs-Quartals die Krankenkassenkarte.
Bei Privatversicherten bitte ich bei Interesse an einer psychotherapeutischen Behandlung um vorherige Abklärung der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Alle anderen Leistungen erfolgen auf der Grundlage der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für psychiatrische Behandlungen.
Sofern die Krankenkasse nicht Kostenträger sein soll oder die Kosten nicht übernimmt, können selbstverständlich die Termine auch gemäß den Vereinbarungen der GOÄ privat gezahlt werden.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen im Rahmen verbindlich vereinbarter Behandlungen berechne ich ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar entsprechend dem unterzeichneten Behandlungsvertrag.